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   LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03   

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https://dejure.org/2004,26863
LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03 (https://dejure.org/2004,26863)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20.01.2004 - 2 O 319/03 (https://dejure.org/2004,26863)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 2 O 319/03 (https://dejure.org/2004,26863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten im Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund einer Erkrankung an Multipler Sklerose; Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines bezifferbaren Anspruchs gegen eine namhafte Versicherung; Maßgeblichkeit des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99

    Berufsunfähigkeit einer Postbotin - unzulässiger Verweis auf Nischenarbeitsplatz

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit kommt es nach dem vorliegenden Vertragsverhältnis allein "auf die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit" (OLG Hamburg, VersR 2002, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972) an, da keine sogenannte Beamtenklausel vereinbart wurde, wonach der Versicherte dann als berufsunfähig gilt, wenn er als allgemein dienstunfähig anerkannt ist.

    Ein Verständnis der Versicherungsbedingungen, wonach er erst berufsunfähig ist, wenn er in keinem vergleichbaren Amt mehr eingesetzt werden kann, erschließt sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf den es ankommt, nicht" (OLG Düsseldorf VersR 2001, 972).

  • OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98

    Berufsunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    Die Kammer sieht sich außer Stande, dem anders lautenden Urteil des OLG Koblenz (VersR 1999, 1399) insoweit zu folgen, da es nicht angehen kann, bei Beamten anders als bei anderen Arbeitnehmern eine Berufsunfähigkeit erst dann anzunehmen, wenn über die Dienstunfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit hinaus keinerlei Möglichkeit statuswahrender Verwendung mehr besteht.
  • OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit kommt es nach dem vorliegenden Vertragsverhältnis allein "auf die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit" (OLG Hamburg, VersR 2002, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972) an, da keine sogenannte Beamtenklausel vereinbart wurde, wonach der Versicherte dann als berufsunfähig gilt, wenn er als allgemein dienstunfähig anerkannt ist.
  • OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91

    Berufsunfähigkeit bei einem Polizeibeamten

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    So führt das OLG Nürnberg (VersR 1992, 1387, 1388) aus, dass eine Tätigkeit, auf welche sich der VN verweisen lassen muss auch dann vorliege, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München VersR 86, 669).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97

    Berufsunfähigkeit eines Gerüstbauers und Verweisung auf Vergleichsberufe

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    Vergleichbarkeit setzt neben einem gleich hohen Einkommen auch voraus, dass die im verwiesenen Beruf benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten mit denen im aufgegebenen Beruf vergleichbar sind (vgl. OLG Oldenburg VersR 1998, 1010).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 146/95

    Merkmal der Berufs- und Dienstunfähigkeit

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    Soweit das OLG Karlsruhe (VersR 1997, 818) entschieden hat, dass allein die Polizeidienstunfähigkeit nicht für die Annahme einer Berufsunfähigkeit ausreiche, lag dem gerade ein Fall einer sogenannten Beamtenklausel zugrunde.
  • OLG München, 25.10.1984 - 1 U 2989/84

    Umschulung; Andere Tätigkeit; Versicherungsnehmer; Ausbildungserfahrung;

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    So führt das OLG Nürnberg (VersR 1992, 1387, 1388) aus, dass eine Tätigkeit, auf welche sich der VN verweisen lassen muss auch dann vorliege, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München VersR 86, 669).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.1992 - 5 U 65/91

    Berufsunfähigkeit eines Polizisten

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
    Nach dem für die Auslegung der Versicherungsbedingung der Beamtenklausel maßgeblichen beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit soll es dabei nicht darauf ankommen, ob der Beamte in keinem Amt mehr verwendet werden kann, sondern sei allein entscheidend, ob er zur Ausübung seines Amts im statusrechtlichen Sinne bei seiner Beschäftigungsbehörde außerstande ist (Plog/Wiedow/Beck, BBG § 42 Rdn. 4/OLG Saarbrücken VersR 1992, 1388).
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